|
Voraussetzung für den Start eines Treuhandauftrages ist,
dass sich Käufer und Verkäufer über die Nutzung von iloxx SAFETRADE einig sind.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer können den Treuhandauftrag starten. Vor Start des Treuhandauftrages muss sich der Verkäufer bei iloxx registrieren.
Der iloxx Treuhandservice ist nur in
Deutschland und Österreich,
sowie zwischen diesen beiden Ländern möglich.
Nach dem Start besteht der erste Schritt darin, dass der Käufer den
Treuhandbetrag auf das iloxx Treuhandkonto überweist.
Der Treuhandbetrag setzt sich aus dem Verkaufspreis, den sonstigen Kosten (z.B.
Versand, Versicherung, Verpackung) sowie der iloxx Treuhandgebühr zusammen. Bei
der Überweisung ist es wichtig, dass der Käufer die von iloxx mitgeteilte
Auftragsnummer
(IX-….) als Verwendungszweck seiner Überweisung angibt. Nur so kann seine Zahlung
schnell und sicher zugeordnet werden.
Sobald das Geld auf dem Treuhandkonto eingegangen ist, benachrichtigt iloxx
Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer organisiert den Versand der Ware selbst und
informiert iloxx darüber, dass er den Versand gestartet hat.
Nach Zustellung der Ware muss der Käufer iloxx den Erhalt
bestätigen. Er hat 48 Stunden Zeit, die gelieferte Ware auf eventuelle Mängel und auf
Vollständigkeit zu prüfen. Diese Frist beginnt, nachdem der Käufer die
Zustellung über den gesendeten Link oder per
E-Mail an safetrade@iloxx.de bestätigt
hat.
Meldet der Käufer einen Mangel an der Ware, behält iloxx
den Verkaufspreis ein und fordert beide Parteien auf, sich innerhalb von 30
Tagen darüber zu verständigen, was mit der Ware und dem Geld geschehen soll und
wer welche Kosten trägt. Erst nachdem sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben,
wird das Treuhandverfahren gemäß den gemachten Anweisungen fortgesetzt.
Eventuelle Meinungsverschiedenheiten müssen Käufer und Verkäufer immer direkt
miteinander klären, iloxx als unabhängiger Treuhänder muss neutral bleiben.
Meldet der Käufer nach Ablauf von 48 Stunden keine Mängel, wird der Verkaufspreis
(inkl. eventueller Versand- und Verpackungskosten und abzüglich der
Treuhandgebühr) an den Verkäufer überwiesen.
|